Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Gut zum Druck
  2. Fehlerhaftes Erscheinen
  3. Rubrikplatzierungen
  4. Platzierungswünsche oder -vorschriften
  5. Datenvorschriften
  6. Zahlungsbedingungen
  7. Messen der Inserate
  8. Beleglieferung
  9. Ablehnung von Inseraten
  10. Chiffre-Inserate
  11. Zusätzliche Leistungen
  12. Mengenabschlüsse, Wiederholungsaufträge

Durch Aufgabe eines Inserates, Mengenabschlusses oder Wiederholungsauftrages schliesst der Inserent - schriftlich oder mündlich einen Insertionsvertrag ab. Sofern die Insertionsvorschriften der einzelnen Vertragspartner keine anderen Bestimmungen enthalten, gelten für das Vertragsverhältnis - in Ergänzung der Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechtes Art. 363 ff. über den Werkvertrag - die nachstehenden, für alle Partner verbindlichen Geschäftsbeziehungen; sie sollen die reibungslose und freundschaftliche Abwicklung der Geschäftsbeziehungen sicherstellen.

 

1. Gut zum Druck

Wenn wir für Sie den Satz und die Gestaltung übernehmen, legen wir Ihnen jedes Inserat zur Begutachtung vor. Ihr darauffolgendes "Gut zum Druck" ist verbindlich. Für nicht monierte Fehler übernehmen wir später keine Haftung. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es zu empfehlen, Korrekturen schriftlich (per Fax oder E-Mail) zu übermitteln.

 

2. Fehlerhaftes Erscheinen

Für Fehler, die im Verantwortungsbereich des Verlags liegen, und den Sinn oder die Wirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigen, besteht die Chance auf Ersatz in Form von Inserateraum bis zur Grösse des fehlerhaften Inserates oder, je nach Bedeutung des Fehlers, eines Rabattes. Dies liegt im Ermessen des Verlags. Wir tun unser Möglichstes, um eine für Sie befriedigende Lösung zu erreichen. Telefonische Bestellungen, Änderungen oder Abbestellungen von Inseraten erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.

 

3. Rubrikplatzierungen

Wenn Sie keine Rubrikwünsche angeben, überlassen wir die Platzierung der Zeitung. Wir übernehmen in diesem Fall keine Verantwortung.

 

4. Platzierungswünsche oder -vorschriften

Platzierungswünsche (oben, unten, rechts oder links) können nur unverbindlich entgegengenommen werden. Für Anzeigen mit festen Platzierungsvorschriften wird, sofern diese vom Verlag akzeptiert bzw. eingehalten werden können, ein Zuschlag erhoben. Erscheint das Inserat aus technischen Gründen an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, so kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden, allerdings wird der Zuschlag hinfällig.

 

5. Datenvorschriften

Jeder Verleger muss sich aus technischen Gründen vorbehalten, für bestimmte Daten vorgeschriebene, aber dem Inhalt nach nicht unbedingt termingebundene Inserate ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers, um eine Nummer vor- oder zurückzuverschieben. Erscheint das nicht termingebundene Inserat in einer anderen Ausgabe, so kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden.

 

6. Zahlungsbedingungen

Sofern keine kürzeren Fristen vereinbart werden, sind die Fakturen innert 30 Tagen zu bezahlen. Die Preise verstehen sich netto, d.h. ohne Abzug eines Skontos. Bei Verrechnungen der Insertionskosten an Drittpersonen, haftet in jedem Fall der Auftraggeber für den gesamten Rechnungsbetrag.

 

7. Messen der Inserate

Die Inserate werden vom Verlag in der gedruckten Zeitung und unter Einbezug des erforderlichen Weissraumes (in der Regel 2mm) gemessen. Die Preise auf unseren Auftragsbestätigungen sind deshalb unverbindlich. Massgebend für die Rechnung ist die effektiv vom Verlag errechnete Höhe.

 

8. Beleglieferung

Original-Belege liefern wir mit der Rechnung.

 

9. Ablehnung von Inseraten

Jeder Verleger hat das Recht Inserate ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

10. Chiffre-Inserate

Für Chiffre-Inserate wird pro Auftrag für eine oder mehrere Zeitungen eine Gebühr von Fr. 10.-- erhoben. Bei Zustellung der Antworten an eine ausländische Adresse werden die effektiven Portospesen hinzugerechnet.

 

11. Zusätzliche Leistungen

Dienstleistungen, wie Erstellung von Druckunterlagen, Inserategestaltung, Textvorlagen usw. welche über das übliche Mass hinausgehen, werden zu den branchenüblichen Tarifen, resp. nach Absprache verrechnet. Wenn während der Auftragsabwicklung zusätzliche Umtriebe verursacht oder spezielle Wünsche formuliert werden (z. B. Kurier, Express-Porti, etc.) belasten wir Ihnen die daraus entstehenden Kosten.

 

12. Mengenabschlüsse, Wiederholungsaufträge

Wenn Abschlüsse möglich sind, tätigen wir automatisch und ohne Rücksprache einen Abschluss für die kleinst mögliche Menge. Die Laufdauer der Abschlüsse beträgt 12 Monate.

Falls Sie den Abschluss erfüllen d. h. genügend Inserate-Umsatz innerhalb eines Jahres belegt haben, erhalten Sie von uns nach Ablauf eine Gutschrift. Wenn nicht, wird keine weitere Korrespondenz darüber geführt. Sie erhalten jederzeit von uns Auskunft über Ihre laufenden Abschlüsse.

 

Mit Wiederholungsrabatt werden Inserate berechnet, die an vorgeschriebenen Daten (innerhalb 12 Monaten) im gleichen Format und mit gleichem Text erscheinen. (Bedingung: gleichzeitige Disposition aller Daten). 

Jeder Mengenabschluss (Umsatz, Zeilen, Seitenteile) und Wiederholungsauftrag ist grundsätzlich nur für Inserate eines einzigen Inserenten bestimmt. Für rechtlich selbständige Firmen müssen auch dann separate Abschlüsse getätigt werden, wenn sie der gleichen Dachorganisation angehören (Holding usw.) oder sonstwie wirtschaftlich verflochten sind.